Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(AGB)
für das Frühwarnsystem ZECH Kontakt
Anbieter
Sven Erik Zech, handelnd unter ZECH Kontakt
Mariengaard 9
24977 Grundhof
Telefon: 0176 56343167
E-Mail: info@zech-kontakt.de
Internet: www.zech-kontakt.de
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Anbieter und Verbrauchern über die Nutzung des Frühwarnsystems ZECH Kontakt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Der Anbieter stellt dem Kunden einen mit einer Servicetelefonnummer versehenen Aufkleber zur Anbringung an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs zur Verfügung. Meldet sich eine Behörde, eine Privatperson oder eine sonstige Stelle unter dieser Servicetelefonnummer und teilt einen Vorfall zu dem registrierten Fahrzeug mit, versucht der Anbieter, den Kunden über die von ihm hinterlegten Kontaktdaten zu benachrichtigen.
Der Vertrag gilt für genau ein vom Kunden registriertes Fahrzeug. Maßgeblich ist das bei der Anmeldung angegebene amtliche Kennzeichen. Ein Fahrzeugwechsel oder Kennzeichenwechsel muss dem Anbieter unverzüglich mitgeteilt werden. Die Nutzung für weitere Fahrzeuge ist nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zulässig.
Der Anbieter schuldet die ordnungsgemäße Bereitstellung des Aufklebers und die Weiterleitung tatsächlich eingehender Meldungen im Rahmen der technischen, personellen und rechtlichen Möglichkeiten. Der Anbieter schuldet keinen Schutz vor Abschleppmaßnahmen, Bußgeldern, Verwahrkosten, Unfällen oder sonstigen Nachteilen und garantiert nicht, dass Behörden oder Dritte die Servicetelefonnummer anrufen oder vor einer Maßnahme Kontakt aufnehmen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss den Aufkleber gut sichtbar und entsprechend den mitgeteilten Hinweisen am registrierten Fahrzeug anbringen. Er ist verpflichtet, Kennzeichen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und sonstige für die Benachrichtigung erforderliche Angaben vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde bleibt allein dafür verantwortlich, sein Fahrzeug ordnungsgemäß und verkehrssicher abzustellen und alle gesetzlichen Vorschriften, Verkehrszeichen, behördlichen Anordnungen sowie Rechte Dritter zu beachten. Das Frühwarnsystem berechtigt nicht zum verbotswidrigen Parken und ersetzt keine eigene Prüfung der Parksituation.
4. Vertragsschluss
Die Darstellung des Angebots auf der Webseite stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde gibt mit dem Absenden der kostenpflichtigen Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung ausdrücklich bestätigt oder den Aufkleber versendet.
5. Preis und Zahlung
Der Jahrespreis beträgt 39,00 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gilt für ein Fahrzeug. Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode zu zahlen. Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Bestellvorgang angegeben.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter die Leistung nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung vorübergehend aussetzen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag hat zunächst eine feste Laufzeit von zwölf Monaten. Er kann während dieser Erstlaufzeit zum Ende der zwölf Monate gekündigt werden.
Wird der Vertrag nicht zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Kunde den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Die Kündigung kann insbesondere per E-Mail an info@zech-kontakt.de, per Post oder über die auf der Webseite bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden. Zur Zuordnung sollen Name, Anschrift und das registrierte Kennzeichen angegeben werden. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung und anschließend auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wird.
8. Lieferung und Aktivierung
Der Aufkleber wird an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift versendet. Angaben zu Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Das Frühwarnsystem kann erst genutzt werden, wenn der Aufkleber am registrierten Fahrzeug angebracht ist und die für die Benachrichtigung erforderlichen Kundendaten vollständig vorliegen.
9. Erreichbarkeit und technische Störungen
Der Anbieter bemüht sich um eine zuverlässige Erreichbarkeit und eine zügige Weiterleitung eingehender Meldungen. Eine ununterbrochene, jederzeit fehlerfreie Erreichbarkeit kann insbesondere wegen Wartungsarbeiten, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Stromausfällen, höherer Gewalt oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht zugesichert werden.
10. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Der Anbieter haftet insbesondere nicht allein deshalb, weil eine Behörde oder ein Dritter den Aufkleber nicht beachtet, keinen Kontakt aufnimmt oder eine Maßnahme bereits eingeleitet oder durchgeführt hat. Ebenso besteht keine Garantie, dass der Kunde rechtzeitig erreicht wird oder noch rechtzeitig reagieren kann.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags sowie zur Weiterleitung eingehender Meldungen verarbeitet. Nähere Informationen enthält die auf der Webseite abrufbare Datenschutzerklärung. Personenbezogene Daten des Kunden werden Anrufenden nicht offengelegt, soweit keine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung besteht.
12. Änderungen von Kundendaten und Fahrzeugwechsel
Änderungen der Kontaktdaten oder des registrierten Fahrzeugs sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingang und zur Bearbeitung der Änderung darf der Anbieter die zuletzt mitgeteilten Angaben verwenden. Bei einem Fahrzeugwechsel kann der Anbieter die Ausgabe eines neuen Aufklebers von der Zahlung angemessener Herstellungs- und Versandkosten abhängig machen, sofern diese Kosten vorab mitgeteilt werden.
13. Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB werden nur mit Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil, soweit nicht eine Änderung ausschließlich rechtlich vorteilhaft ist oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben vorgenommen werden muss und das vertragliche Gleichgewicht dadurch nicht zum Nachteil des Kunden verändert wird. Das Schweigen des Kunden gilt nicht ohne Weiteres als Zustimmung.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Kunden nicht entzogen werden.
Ein besonderer Gerichtsstand am Sitz des Anbieters wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 15. Juli 2026

