Verträge hier kündigen
Hier können Sie Ihre kostenpflichtige ZECH Kontakt Mitgliedschaft ordentlich oder außerordentlich kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung endet der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Erstlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung geben Sie bitte den Kündigungsgrund an. Nach dem Absenden erhalten Sie unverzüglich eine elektronische Bestätigung über den Eingang Ihrer Kündigung. Diese Bestätigung enthält das Datum und die Uhrzeit der Kündigung sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag beendet wird.
